Eine Abrechnung ist eine abschließende
Rechnung. Der Sachverhalt, der abzurechnen ist, soll danach für alle Beteiligten in vollem Umfang erledigt sein.Umgangssprachlich hat sich die Abrechnung in vielen Angelegenheiten des täglichen Lebens etabliert. Häufig wird die Abrechnung auch als Synonym für die
Verrechnung verwendet. Hierbei wird abgerechnet, indem eine
Forderung oder
Rechnung mit einer Gegenforderung verglichen wird; die Summe aller
Forderung vermindert um die Summe aller Gegenforderungen ergeben den
Anspruch. Mit dieser Abrechnung werden alle hinzugezogenen (verrechneten) Forderungen hinfällig, sie gelten als erledigt.
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