abortus
n.
Frühgeburt; Abtreibung; Fall
Fehlgeburt
Eine Fehlgeburt, auch Abort (v.
lat. abortus) genannt, ist als eine vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft mit oder ohne Ausstoßung der toten Frucht mit einem Geburtsgewicht unter 500 g und vor Beginn der 24. Schwangerschaftswoche definiert. Eine Fehlgeburt –
Frühabort oder Spätabort – unterliegt, anders als die
Totgeburt, nicht der
standesamtlichen Meldepflicht.
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Schwangerschaftsabbruch
Bei einem Schwangerschaftsabbruch, auch Abtreibung oder in der Medizin Interruptio (
lateinisch für Unterbrechung) genannt, wird der Fruchtsack mit dem
Embryo respektive dem
Fötus aus der Gebärmutter abgesaugt oder nach Verabreichung eines
Medikaments durch Zusammenziehen der Gebärmutter ausgestoßen. Davon zu unterscheiden ist der
Abort, der als übergeordneter Begriff auch einen nicht bewusst herbeigeführten
Spontanabort (Frühgeburt) bis zur 24.
Schwangerschaftswoche (SSW) beinhaltet.
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Abort
Abort (fachsprachlich), Abortus (fachsprachlich), Fehlgeburt