Abgrenzungssatzung (Klarstellungssatzung)
Um Klarheit darüber zu schaffen, wo die Innenbereichsgrenzen eines Baugebietes bzw. eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§34 BauGB) verlaufen, kann die Gemeinde eine Abgrenzungssatzung beschließen. Die Abgrenzungssatzung legt diese „Grenzziehung“ fest. siehe Ergänzungssatzung.