Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten ist eine der wichtigsten Überlegungen in der Erklärung über die Zukunft der Union im Anhang zum Vertrag von Nizza und in der Erklärung von Laeken. Es geht darum, die Zuständigkeiten der Union klar und präzise aufzuteilen, unter gleichzeitiger Wahrung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit unter größtmöglicher Berücksichtigung der Erwartungen der europäischen Bürger. Ferner muss das System der Kontrollen zur Gewährleistung dieser Abgrenzung verbessert werden. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten soll es so ermöglichen, gemeinschaftliche, regionale oder kommunale Zuständigkeiten besser zu definieren. Der Gedanke eines getrennten Titels über die Zuständigkeiten in einem künftigen Verfassungsvertrag wird zurzeit geprüft. Es geht um die Frage, ob ein erschöpfender „Katalog" von Zuständigkeiten der Union mit genauer Unterscheidung zwischen ausschließlichen, geteilten Zuständigkeiten und ergänzenden Zuständigkeiten erstellt werden muss. Unabhängig davon darf diese Abgrenzung eine gewisse Flexibilität nicht verhindern, die durch die Erhaltung von Artikel 308 des EG-Vertrags zur Gewährung subsidiärer Zuständigkeiten gewährleistet ist.
Siehe auch:
Debatte über die Zukunft der Europäischen Union
Erklärung von Laeken
Europäischer Konvent
Externe Zuständigkeiten der Europäischen Gemeinschaft
Subsidiäre Zuständigkeiten
Subsidiarität
Vertrag von NizzaZuständigkeiten der Gemeinschaft