Als Abgaben sind materielle Aufwendungen zu verstehen, die zu Abgabeleistungen verpflichtete Personen an empfangsberechtigte Personen oder Institutionen abzuführen haben. In
Geldwirtschaften sind das vor allem geld- oder geldwerte Aufwendungen, in
Naturalwirtschaften Naturalien. Heute versteht man unter Öffentlichen Abgaben
Geldleistungen, die Bürger aufgrund von
Rechtsvorschriften an den Staat oder an staatliche Einrichtungen abzuführen haben.
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Recht und Justiz
Steuern/Abgaben
siehe auch:
Abschöpfungen;
Steuer;
Vorzugslasten;
Sonderabgaben Gesamtheit der Rechtsnormen, in denen das Wesen der öffentlichen Abgaben geregelt ist. Es umfaßt das Recht der Steuern, der Zölle, der Abschöpfungen, der Vorzugslasten (Gebühren und Beiträge) und der Sonderabgaben. Die Gesetzgebungskompetenz liegt bei Bund und Ländern.