Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen
Steuerrechts. Da sich in ihr die grundlegenden und für alle
Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden, wird sie auch als Steuergrundgesetz bezeichnet. Als so genanntes allgemeines Steuerrecht ist in ihr geregelt wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden. Daneben sind in der Abgabenordnung Vorschriften über außergerichtliche Rechtsbehelfe sowie zum steuerlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht enthalten.
Mehr unter Wikipedia.org...