Ziel der Klärschlammverordnung ist es, die Nährstofffrachten aus
Klärschlamm im Sinne guter fachlicher Praxis zu kontrollieren und den Eintrag von anorganischen und organischen
Schadstoffen auf ein pflanzenbaulich und umwelttoxikologisch unbedenkliches Maß zu beschränken. Es müssen daher Grenzwerte beachtet werden. Zusätzlich müssen regelmäßige
Boden- und Klärschlammuntersuchungen in dafür zugelassenen und überwachten Labors durchgeführt werden.
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