Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts. Es ist im Jahr 1996 an die Stelle des früheren Abfallgesetzes (Gesetz zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen – AbfG) getreten und regelt grundlegend den Umgang mit und die Entsorgung von Abfällen. Im einzelnen enthält es insbesondere Bestimmungen über den Begriff "Abfall",die Grundsätze und Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft,die Anforderungen an die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung,die Produktverantwortung von Herstellern,die Abfall(wirtschafts)planung,die Zulassung von Deponien,die Überwachung der Abfallströme.die Grundlagen für Entsorgungsfachbetriebe und Entsorgergemeinschaften
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