Der Abbuchungsauftrag ist eine Form der
Lastschrift.Beim Abbuchungsauftrag erklärt der
Zahlungspflichtige seinem
Kreditinstitut schriftlich, dass der Zahlungsempfänger von seinem Konto abbuchen darf. Der Zahlungsempfänger erteilt dann seiner Bank den Auftrag, den entsprechenden Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen.Der Belastete stimmt durch die Erteilung des Abbuchungsauftrages der Belastung seines Kontos zu. Dadurch ist eine Rückbuchung wegen Widerspruch nicht möglich, im Gegensatz zur Lastschrift aufgrund einer
Einzugsermächtigung.
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