Anspruchsgesetz und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)
Dieses Gesetz enthält die Bestimmungen zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften der Zusatz- und Sonderversorgungen der ehemaligen DDR in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Siehe hierzu: Zusatz- / Sonderversorgung