Altersvorsorge-Sondervermögen
Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds) sind eine seit April 1998 in Deutschland zugelassene Form von
Investmentfonds, die speziell für die
Altersvorsorge aufgelegt werden.Die Altersvorsorge-Sondervermögen wurden vom
BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) als eine Alternative zu Kapitallebensversicherungen geschaffen. Der Gesetzgeber hat sich aber nicht zu einer Förderung bewegen lassen. Damit unterschieden sich diese Fonds letztlich kaum von anderen
Mischfonds oder
Dachfonds mit einer ähnlichen Anlagestrategie. Die Anzahl der Fonds und ihr Volumen ist in den letzten Jahren rückläufig. Das investierte Geld der Anleger kann in Aktien, verzinslichen Wertpapieren, Immobilien oder Beteiligungen angelegt werden. Zusätzlich zu den gesetzlichen Auflagen für Investmentfonds müssen die AS-Fonds weitere Rahmenbedingungen einhalten, damit Sie die Bezeichnung "Altersvorsorge-Sondervermögen« tragen dürfen.
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AS-Fonds
Neues Investmentfondsprodukt zur Altersvorsorge. Das bei einer Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Dies muß von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden und haftet nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Für Altersvorsorge-Sondervermögen gelten besondere Bedingungen: Investments überwiegend in Substanzwerten; Aktienanteil max. 75%; Anteile an offenen Immobilienfonds bzw. Direktbesitz-Immobilien max. 30%; Stille Beteiligungen max. 10%. Die Fondsgesellschaft hat folgende Angebote zu unterbreiten: Sparpläne und Auszahlungspläne für regelmäßige Zahlungen und die Möglichkeit einer Vermögensumschichtung vor Erreichen des Pensionsalters, spätestens nach drei Vierteln der Vertragslaufzeit.
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