Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) war ein deutsches
Gesetz zur Inhaltskontrolle von vorformulierten Vertragsbedingungen. Dabei diente es auch dem
Verbraucherschutz. Es ist am 31. Dezember 2001 außer Kraft getreten. Regelungsmaterie des AGB-Gesetzes waren die so genannten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Gesetz sollte verhindern, dass Unternehmen und Kaufleute die
Verbraucher mit formularhaften Klauselwerken – dem so genannten
Kleingedruckten – an Bestimmungen binden, die einseitig zu Lasten der Kunden gehen.
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Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)