Die Ärztliche Weiterbildung hat als Ziel, nach der
Approbation als
Arzt oder nach der Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur
Weiterbildung befugter Ärzte auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten zu erwerben. Dazu gehören teilweise auch der Anzahl nach festgelegte diagnostische und therapeutische Eingriffe.
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