Übergangsgebührnisse
Ehemalige Soldaten auf Zeit erhalten nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst für einen begrenzten Zeitraum, der abhängig von der Dauer der Dienstzeit ist, sogenannte Übergangsgebührnisse. Sie werden Versorgungsbezügen gleichgestellt, d.h. der Empfänger von übergangsgebührnissen hat einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent.
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