Vertrag
Der Vertrag als soziale Institution Ein Vertrag koordiniert und regelt das soziale Verhalten durch eine gegenseitige
Selbstverpflichtung. Er wird
freiwillig zwischen zwei (oder auch mehr)
Parteien geschlossen.Im Vertrag verspricht jede Partei der anderen, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen (und damit eine von der anderen Partei gewünschte
Leistung zu erbringen). Dadurch wird die Zukunft für die Parteien berechenbarer.Wenn eine Partei den Vertrag bricht, so kann dieses die andere Partei ganz oder teilweise von ihrer Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags entbinden.
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Übereinkommen (Titel VI EU-Vertrag)
Die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (oder Titel VI EU-Vertrag) wurde mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt (sog. dritter Pfeiler dieses Vertrags). Zu den Rechtsinstrumenten, die damals vorgesehen wurden, gehörte auch das Übereinkommen. Seit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags kann dieses Rechtsinstrument nur noch für die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen herangezogen werden. Außerdem unterliegt es nunmehr neuen Vorschriften.
Die auf Artikel 34 des EU-Vertrags gestützten Übereinkommen werden vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig angenommen. Anschließend werden sie von jedem Mitgliedstaat gemäß seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften angenommen. Sobald ein Übereinkommen von der Hälfte der Mitgliedstaaten angenommen worden ist, tritt es für diese Mitgliedstaaten in Kraft.
Der Europäische Gerichtshof entscheidet im Wege der Vorabentscheidung über die Auslegung dieser Übereinkommen sowie über Streitigkeiten bezüglich ihrer Anwendung. Allerdings müssen die Mitgliedstaaten diese Zuständigkeit anerkennen. Jeder Mitgliedstaat muss zu diesem Zweck eine Erklärung abgegeben, in der er auch die Gerichte bestimmt, die den Gerichtshof anrufen können.
Siehe auch:
Gerichtshof
Justiz und Inneres (JI)
Polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen
Übereinkommen
Ein Rechtsinstrument im Rahmen von Titel IV des Vertrags über die Europäische Union. Seit dem Vertrag von Amsterdam können Übereinkommen nur für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen eingesetzt werden. Ein Übereinkommen erfordert einen einstimmigen Beschluss des EU-Rates nach Konsultation des Parlaments und tritt nach der Ratifizierung durch mindestens die Hälfte der Mitgliedstaaten in Kraft. (Siehe Erweiterung:
Recht und innere Angelegenheiten,
Dokumentationszentrum, EU-Vertrag,
Titel VI)
übereinkommen
- to compromise dàn xếp, thoả hiệp, làm hại, làm tổn thương
- übereinkommen [mit,um] covenant [with,for]
- übereinkommen (kam überein,übereingekommen) to arrange
- übereinkommen (kasm überein,übereingekommen) to agree
- übereinkommen (kam überein,übereingekomment) to bond
- übereinkommen mit to meet (met,met)
- mit jemandem übereinkommen to come to terms with someone
das Übereinkommen
- arrangement sự sắp xếp, sự sắp đặt, cái được sắp xếp, cái được sắp đặt, số nhiều) sự thu xếp, sự chuẩn bị, sự dàn xếp, sự hoà giải, sự cải biên, sự soạn lại, bản cải tiến, bản soạn lại - sự chỉnh hợp, sự lắp ráp
- settlement sự giải quyết, sự thanh toán, sự đến ở, sự định cư, sự an cư lạc nghiệp, khu định cư, khu đất mới có người đến ở lập nghiệp, sự chiếm làm thuộc địa, thuộc địa, sự chuyển gia tài - sự làm lắng xuống, sự lắng xuống, sự lún xuống, nhóm người chủ trương cải cách xã hội ba cùng với công nhân
- understanding sự hiểu biết, sự am hiểu, óc thông minh, óc suy xét, trí tuệ, quan niệm, sự thoả thuận, sự thông cảm, sự hiểu nhau, điều kiện, chân, cẳng, giày, dép
- Übereinkommen [über] to agree [on]
- das mündliche Übereinkommen verbal agreement
- ein Übereinkommen treffen [mit] to make an arrangement [with]
Übereinkommen
Übereinkommen
(n) -s,- 协定, 协议
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übereinkommen*
übereinkommen*
(vi)(s)取得一致(意见),达成协议
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