Unter dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich versteht man die verfassungsrechtlichen Vereinbarungen, durch die die
k.u.k. Doppelmonarchie entstand.Seit der Niederlage im
Deutschen Krieg von 1866 war
Österreich gezwungen, die Nationalitätenfrage im Vielvölkerstaat zu lösen. Eine offenkundige Beschränkung der inneren
Autonomie des Reichsteils
Ungarn, wie sie nach der Niederschlagung der ungarischen Revolution und des Freiheitskrieges von 1848/49 festgelegt wurde, konnte nicht mehr aufrechterhalten werden. Deshalb traten 1866 die kaiserliche Regierung und der ungarische
Landtag zu Verhandlungen zusammen. Diese führten zunächst im Februar 1867 zur Wiederherstellung des ungarischen Reichstages von 1848 und zur Bildung eines konstitutionellen ungarischen Ministeriums.
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