Das öffentliche Recht ist zunächst derjenige Teil der
Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privat
rechtssubjekten regelt. Im Unterschied dazu regelt das
Privatrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekten. Ferner umfasst das öffentliche Recht sämtliche Rechtsmaterien, die die Organisation und Funktion des Staats betreffen. Beispiele: Strafzettel für eine Ordnungswidrigkeit, Dienstverhältnis bei Beamten.
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public law, laws that deal with the state and its relations to the individual