Mit dem Begriff öffentlich-rechtlicher Rundfunk werden sowohl die Hörfunk- und Fernsehprogramme als auch die Organisationsstruktur von
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bezeichnet.Neben privatrechtlichen und staatlichen Sendern bzw. Programmen ist dies die dritte international verbreitete Organisationsform für Rundfunkanstalten. Öffentlich-rechtliche Sender gibt es außer in Deutschland und Österreich auch in vielen anderen Ländern, so in Europa z. B. die
RAI in Italien, die
BBC in Großbritannien, der
Nederlandse Publieke Omroep in den Niederlanden oder
SVT in Schweden.
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