Die
Laufzeit eines Versicherungsvertrages kann auf Wunsch verkürzt oder verlängert werden. Zu beachten ist, dass Laufzeitänderungen Auswirkungen auf die Höhe und die Besteuerung der
Ablaufleistung haben können.Durch eine Laufzeitverlängerung erhöht sich die Zahlungsdauer, die Höhe der Beitragszahlungen wird gesenkt. Beitragsrückstände lassen sich durch eine Beginnverlegung des Versicherungsvertrages auffangen, ohne dass der Versicherungsschutz vermindert wird. Eine Laufzeitverkürzung bewirkt, dass die
Versicherungssumme vorzeitig ausgezahlt werden kann. Dies erreicht man entweder durch freiwillige Zuzahlungen oder durch die Vereinbarung, die Gewinnanteile zur Bildung des Deckungskapitals zu verwenden.